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   BGH, 09.12.1975 - 5 StR 643/75   

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https://dejure.org/1975,5261
BGH, 09.12.1975 - 5 StR 643/75 (https://dejure.org/1975,5261)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1975 - 5 StR 643/75 (https://dejure.org/1975,5261)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1975 - 5 StR 643/75 (https://dejure.org/1975,5261)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen eines im Schock erklärten Verzichts auf ein Rechtsmittel

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 09.12.1975 - 5 StR 643/75
    Der hiernach wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht des Angeklagten ist für ihn bindend und unwiderruflich (BGHSt 18, 257; 19, 101).".
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 09.12.1975 - 5 StR 643/75
    Der hiernach wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht des Angeklagten ist für ihn bindend und unwiderruflich (BGHSt 18, 257; 19, 101).".
  • BGH, 18.09.1996 - 3 StR 373/96

    Unzulässigkeit eines Rechtsmittels wegen vorherigen Verzichts - Unwiderrufbarkeit

    Ein Widerruf ist nicht mit der Behauptung möglich, der Verzicht sei 'in der ersten Schockwirkung' oder infolge 'Erregung über die Höhe der Strafe' ausgesprochen worden (Ruß a.a.O.), auch wird durch derartiges Vorbringen die Verhandlungsfähigkeit nicht in Frage gestellt (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1975 - 5 StR 643/75 - und vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 646/81 -).
  • BGH, 15.10.1981 - 1 StR 646/81

    Rücknahme, Widerruf oder Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts -

    Selbst wenn sie diesen Rat mißverstanden hat, berechtigt dieser Irrtum nicht zur Anfechtung, denn der Verzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, angefochten oder sonst zurückgenommen werden (RGSt 57, 83; 64, 14, 15; BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH GA 1969, 281; BGH, Beschlüsse vom 09.12.1975 - 5 StR 643/75; 12.12.1975 - 2 StR 555/75; 07.10.1976 - 4 StR 489/76; 01.07.1980 - 4 StR 347/80; 20.08.1980 - 2 StR 284/80).
  • BGH, 24.03.1983 - 1 StR 166/83

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes

    Der hiernach wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht ist für ihn bindend und unwiderruflich (vgl. BGH Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 5 StR 643/75; BGHSt 18, 257; 19, 101).".
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